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Der Mehrfachantrag 2018 ist im Serviceportal iBALIS von 8. März bis 15. Mai 2018 freigeschaltet. Landwirte können ihre Daten online erfassen und den fertigen Antrag absenden. Neu in diesem Jahr: Erstmals ist die Antragstellung nur noch online möglich.
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Das Seminar am 13. und 14. November 2018 in Freystadt zeigt, welche Möglichkeiten der Einkommenskombinationen für Betriebsinhaber bestehen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Es dient der besseren Orientierung und als Entscheidungshilfe.
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Als Selbstständige ein Unternehmen für hauswirtschaftliche Dienstleistungen zu gründen, bedarf eines gut durchdachten Geschäftsplanes. Das Rüstzeug hierzu liefert das mehrtägige Seminar zur Unternehmensgründung für hauswirtschaftliche Dienstleistungen, das im Herbst 2018 startet. Dazu findet am 28. Juni 2018 in Regensburg ein Informationstag statt.
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Seit 1986 erstellt erstellt die Forstverwaltung, im dreijährigen Turnus, das 'Gutachten zur Situation der Waldverjüngung'. Es werden Aussagen über die Beschädigung von jungen Waldbäumchen, durch Wildverbiss, getroffen. Es ist eine Grundlage für die Erstellung der Abschusspläne für Rehwild.
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Jeweils für Frühjahr und Herbst erarbeitet unser Netzwerk Programme für Familien mit Kindern bis zu drei Jahren. In unseren Angeboten erhalten Eltern und Großeltern wertvolle Anregungen für den Familienalltag.
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Gesund und aktiv älter werden – das möchte jeder! Eine ausgewogene Ernährung und regelmäßige Bewegung sind dafür zwei wichtige Voraussetzungen. Sie tragen entscheidend zu Gesundheit, Lebensfreude und Selbstständigkeit bis ins hohe Alter bei.
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Vor der ersten Düngung von Acker- und Grünland muss der Stickstoff- und Phosphatbedarf des Pflanzenbestands, der auf der Fläche steht bzw. stehen wird, schriftlich ermittelt werden. Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hat alle Informationen sowie den Zugang zum EDV-Programm zusammengestellt.
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Die Qualifizierung richtet sich an alle, die den Betriebszweig Direktvermarktung ausbauen, optimieren oder neu starten wollen. Sie findet an zwölf Seminartagen in jeweils 2-tägigen Modulen statt, die sich auf den Zeitraum von Herbst 2018 bis Frühjahr 2019 verteilen.
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In der neuen Düngeverordnung gilt auch das mehrjährige Ackerfutter als Grünland, sofern es mindestens 2 Jahre steht und bereits im Frühjahr angelegt wurde. Ebenfalls neu: eine Beschränkung der Ausbringmenge nach dem letzten Schnitt auf max. 60 kg Gesamtstickstoff bzw. 30 kg Ammoniumstickstoff pro Hektar.
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